Energethik Ingenieurgesellschaft mbH
Am Speicher 2
49090 Osnabrück
Fon: 0541 6685 460
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www.energethik-ingenieure.de

Geschäftsführer
Dipl.-Ing. (FH) Robert Wasser

Amtsgericht Osnabrück
HRB 208333

Bildnachweise
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@ Oliver Navarro Schröder
www.olivernavarro.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Energethik Ingenieurgesellschaft mbH 

1 Vertragsgegenstand / Vertragsgestaltung 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Ingenieur- und Planungsleistungen, die die Energethik Ingenieurgesellschaft mbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) erbringt. 

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.  

1.3 Der Auftragnehmer erbringt Ingenieur- und Beratungsleistungen gemäß den in der HOAI festgelegten Leistungsphasen. Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag mit dem Auftraggeber.  

1.4 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei Ausfall beziehungsweise Erkrankung eines verantwortlichen Bearbeiters, höherer Gewalt oder sonstigen, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüchen berechtigt, einen Ersatztermin/-ort zu benennen. Ein mögliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers in einer solchen Konstellation wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Auftragnehmers keine Ersatzpflicht. Ersatztermine können – sofern anders nicht möglich – sowohl als Präsenz, als auch als Onlineveranstaltung durchgeführt werden. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind dem Auftraggeber bekannt  

1.5 Der Auftraggeber/Workshopkunde erkennt das Urheberrecht der Energethik Ingenieurgesellschaft mbH an den von ihr erstellten Werken (Workshopunterlagen, usw.) an. Die Vervielfältigung und/oder Verbreitung der sogenannten Werke durch den Auftraggeber/Workshopkunde bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung der Energethik Ingenieurgesellschaft mbH. 

1.6 Mit der Buchung eines Workshops erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass während des Zukunftsworkshops gegebenenfalls Foto-, Ton-, und Filmaufnahmen aufgezeichnet werden und diese für die weitere Bearbeitung, Medien und für Werbemaßnahmen des Auftragnehmers verwendet werden können.  

2 Maßnahmen zum Infektionsschutz  

2.1 Der Auftragnehmer aktualisiert sein Hygienekonzept regelmäßig auf Basis der geltenden Regelungen und unternimmt alles, um seinen Teilnehmern eine sichere und möglichst angenehme Zukunftsworkshopteilnahme zu gewährleisten. Sofern der Auftragnehmer und der/die Auftraggeber durch behördliche Anordnungen zur Einhaltung von Maßnahmen zum Infektionsschutz (zum Beispiel Maskenpflicht, feste Sitzplatzordnung oder bei Bringung des Nachweises eines negativen Testergebnisses, des vollständigen Impfschutzes oder überstandener Erkrankung) verpflichtet sind, werden diese dem Auftraggeber vor Terminbeginn mitgeteilt.  

2.2 Mit der Anmeldung stimmt der Auftraggeber der Einhaltung der am Termin jeweils lokal gültigen Regelungen zu. Ein Sonderrecht zur Stornierung aufgrund gültiger Regelungen besteht nicht.  

3 Sicherung der Leistungen  

3.1 Bei der Buchung eines Zukunftsworkshops ist die im Vertrag geregelte Zahlung zu 100% und sofort nach Rechnungserhalt zu leisten. Ein Abzug von Skonto, Rabatten etc. vom Rechnungsbetrag ist nicht gestattet. 

3.2 Sollte 6 Wochen vor dem Zukunftsworkshoptermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offenstehen, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Teilnahme am Zukunftsworkshop. Die Anmeldung ist für den Auftraggeber verbindlich. Bei Stornierung bis 8 Wochen vorher wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des bezahlten Betrags fällig, danach ist dieser in voller Höhe als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Die komplette Gebühr wird auch in voller Höhe fällig, wenn eine Umbuchung erfolgte und die Stornierung nicht bis 8 Wochen vor dem ursprünglichen Zukunftsworkshop erfolgt. Der Auftraggeber kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist. 
Stornierungsgebühren fallen auch nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis zu 6 Wochen vor dem Zukunftsworkshop mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 € möglich. Eine Stornierung des Zukunftsworkshops zum oder nach Beginn ist nicht möglich.  

3.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnung an die von ihm genannten E-Mail-Adresse zugesendet wird.  

3.4 Die Kosten für die Übernachtung sind nicht im Preis für den Zukunftsworkshop enthalten, sondern vom Auftraggeber selbst aufzubringen. Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventuelle Stornierungen) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.   

3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vollen Rechnungsbetrag auf das Konto des Auftragnehmers einzuzahlen. Eventuelle Bankspesen sind vom Teilnehmer zu tragen.

3.6 Im beidseitigen Einverständnis kann alternativ zur genannten Zahlungsweise eine Ratenzahlung der Gebühr erfolgen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Raten wird mit sofortiger Wirkung der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Die Teilnahme am Zukunftsworkshop setzt voraus, dass die Gebühr für den Zukunftsworkshop in voller Höhe zum Zeitpunkt des Zukunftsworkshop bezahlt ist.   

3.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung der vereinbarten Fristen und Termine.  

3.8 Vergütung und Zahlungsbedingungen: Die Rechnungsbedingungen werden individuell im Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geregelt. Wenn kein vertraglich festgelegter Preis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach Aufwand. Der Stundensatz beträgt für   

3.8.1 Leistungen der Geschäftsführung 230 €   

3.8.2 Leistungen eines Projektentwicklers 180 €  

3.8.3 Leistungen eines Projektingenieurs 125-155 € je nach Qualifikation   

3.8.4 Leistungen eines Projektassistenten / Zeichner 75-90 € je nach Qualifikation  

3.9 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei Zahlungsverzug können zudem Mahngebühren erhoben werden.  

4 Haftung und Gewährleistung  

4.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht wesentliche Vertragspflichten betrifft. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.   

5 Schutzrechte und Urheberrecht  

5.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Die Nutzung dieser Unterlagen ist dem Auftraggeber ausschließlich für den vertraglich festgelegten Zweck gestattet. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.  

6 Abnahme und Mängelanzeige  

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb einer Frist von 10 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.  

7 Datenspeicherung/Datenschutz  

7.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies zur Durchführung des Vertrags oder weiteren Beratungstätigkeiten erforderlich ist.   

7.2 Die Energethik Ingenieurgesellschaft informiert, dass sie zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet.   

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs der Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt. Dem Kunden wird die Beauftragung eines Inkassoinstitutes schriftlich mitgeteilt.  

7.4 Die Energethik Ingenieurgesellschaft prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden ihre Bonität. Dazu arbeitet sie mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der sie die dazu benötigte Daten erhalten. Zu diesen Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Information gem. Artikel 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher  

8 Vertragsbeendigung  

8.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen.  

9 Allgemeine Bestimmungen  

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.   

9.2 Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.  

9.3 Enthält eine Klausel neben der unwirksamen Bestimmung auch unbedenkliche, sprachlich und inhaltlich abtrennbare Bestimmungen, so bleiben diese auch wirksam, auch wenn sie den gleichen Sachkomplex betreffen  

9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

9.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhangenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Auftragnehmers.  

9.6 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden von der Energethik Ingenieurgesellschaft mbH via E-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und Veranstaltungen informiert zu werden. 

Haftungsausschluss

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