EEG 2027:
Die Abwicklung der Bioenergie
mit Ansage
Während Deutschland nach regelbarer Kraftwerksleistung sucht und den Bau neuer fossiler Gaskraftwerke plant, werden dem Ausbau der erneuerbaren Energien Steine in den Weg gelegt.
In einem Gastkommentar bei der energate macht Robert Wasser auf eine gefährliche Schieflage aufmerksam. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) wirke wie eine Entschärfung für Wind und Solar – bedeute für die Bioenergie jedoch einen Kahlschlag.
Die Kritikpunkte im Überblick:
Streichung & Kürzung statt Ausbau:
Die Biomethan-Ausschreibungen (§ 28d) sollen künftig ersatzlos gestrichen werden. Das Biomasse-Ausschreibungsvolumen schrumpft bis 2032 auf nur noch 500 MW pro Jahr.
Fehlschluss Netzeinspeisung:
Das Argument, Biomethan werde in anderen Sektoren benötigt, blendet die Realität aus: Der Verweis auf andere
Sektoren setzt die Aufbereitung zu Biomethan und die Einspeisung ins Gasnetz voraus. 80 bis 90 Prozent der rund 10.000 deutschen Biogasanlagen sind jedoch gar nicht an das Gasnetz angeschlossen. Ein Umbau würde Jahre dauern – bis dahin wären Tausende Anlagen vom Markt verschwunden.
Systemversagen bei den Ausschreibungen:
Dass es zuletzt kaum Gebote gab, sei kein fehlender Bedarf, sondern ein verunglücktes Design: Restriktive Südquoten, unrealistische Höchstwerte und gegeneinander ausgesetzte Förderanreize haben den Markt ausgebremst.
Ungleichbehandlung gegenüber Erdgas:
Während fossile Gaskraftwerke im StromVKG mit 244 €/kW/Jahr gefördert werden, stagniert der Flexibilitätszuschlag für Biogas bei 100 €/kW. Zudem müssen Biogasanlagen strenge Nachhaltigkeitsnachweise (mind. 80 % THG-Minderung) erbringen, während für fossiles Erdgas im Wettbewerb keine Nachweispflichten gelten.
Was jetzt ins Gesetz gehört: die Rücknahme der § 28d-Streichung mit reformiertem Design, 3 bis 4 GW Ausschreibungsvolumen pro Jahr, ein Flexibilitätszuschlag von 130 Euro je Kilowatt, die ersatzlose Streichung der endogenen Mengensteuerung, die Anerkennung des THG-Wertsam Fermenter statt erst am Gasnetz, verpflichtende flexi-
ble Einspeisevereinbarungen nach § 8a EEG – und die Refinanzierung über die StromVKG-Umlage, die den Budgetvorbehalt des KTF auflöst.
Hier geht es zum Gastkommentar: https://energethik-ingenieure.de/wp-content/uploads/2026/09/eeg-2027-die-abwicklung-der-bioenergie-mit-ansage-www.energate-messenger.de_.pdf?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=ethische-energieversorgung-1