Teilnahme an der Biomasse-Ausschreibung 2025

Artikel: Danielle Bruchhage 01.09.2025

Teilnahme an der Biomasse-Ausschreibung 2025

Sichern Sie sich unsere Unterstützung – Rückmeldung bis Sonntag, 07.09.

 

Am 1. Oktober 2025 endet die Frist für die nächste Biomasse-Ausschreibung der Bundesnetzagentur. Für Betreiber von Biomasseanlagen ergeben sich diesmal besondere Möglichkeiten – gleichzeitig sind die Anforderungen an die Unterlagen streng geregelt und die Zeit drängt.

Aktuelle Entwicklungen:

Das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren für das Biomassepaket steht kurz vor dem Abschluss, die Genehmigung wird in den nächsten Tagen erwartet. Damit bestätigt sich die Einschätzung der Flexperten.

Auch die Politik äußert sich klarer: Staatssekretär Stefan Rouenhoff betonte, dass Biomasse ein zentraler Bestandteil der erneuerbaren Energien bleibt. Besonders konkret wurde er bei der Zukunft von Anlagen mit 3,2 GW Bemessungsleistung, deren Förderung bis 2032 ausläuft. Diese sollen ein Angebot zur Fortführung erhalten – mit einer gesetzlich festgelegten Überbauung von 4- bis 8-facher Leistung. Nimmt man den Mittelwert, entspricht das einer Ausschreibung von insgesamt rund 19,2 GW installierter Leistung. Damit greift er erstmals auch die Vorschläge des Fachverband Biogas e.V. und des Netzwerks Flexperten quantitativ auf.

Für Betreiber von 2005er-Anlagen, die noch nicht geflext haben, gilt: Wer erfolgreich in der Ausschreibung ist, wird mit der bisherigen Leistung auf 2.920 Jahresstunden begrenzt. Wer also noch 10 Jahre mit Biogas und KWK Geld verdienen will, hat jetzt beste Chancen – sollte aber unverzüglich mit der Planung eines Satelliten am Rand der nächstgelegenen Ansiedlung beginnen.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Frist: Gebote müssen bis 1. Oktober 2025, 24:00 Uhr in Bonn eingehen.
  • Volumen: 363 MW – evtl. Erweiterung auf 813 MW, falls das EU-Biomassepaket rechtzeitig genehmigt wird.
  • Höchstwerte: max. 19,43 ct/kWh (Neuanlagen), 19,83 ct/kWh (Bestandsanlagen).
  • Unterlagen: Formvorgaben streng einhalten, vollständige Formulare + Genehmigungen notwendig.

 

Momentan gibt es zwei Vorgehensmöglichkeiten:

  1. Gebot nach aktueller Rechtslage abgeben
  2. Gebot nach neuer Rechtslage abgeben (falls EU-Genehmigung des Biomassepakets kommt)

Das eröffnet die Chance, mit einem strategisch gesetzten höheren Gebot erfolgreich zu sein.

Zusätzlich wichtig: Ab 2026 wird der Maisdeckel auf 25 % gesenkt. Wer jetzt bietet, kann noch rechtzeitig von den aktuellen Regelungen profitieren.

 

Wir von der Energethik unterstützen Sie bei:

  • dem korrekten Ausfüllen aller notwendigen Formulare
  • dem Zusammenstellen der Unterlagen (Genehmigungen, Nachweise etc.)
  • der strategischen Bewertung, welche Option für Ihre Anlage sinnvoll ist
  • der fristgerechten Abgabe

So vermeiden Sie Formfehler – und sichern sich die besten Chancen im Ausschreibungsverfahren.

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam prüfen wir Ihre Situation und begleiten Sie bis zur Abgabe des Gebots. Damit wir Ihre Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorbereiten können, bitten wir Sie, sich bis spätestens Sonntag, den 07.09.2025, bei uns zu melden. Dafür melden Sie sich bitte per Mail an Ingo Voß (i.voss@energethik-ingeieure.de) oder auch telefonisch unter +49 541 6685 4615.

VERWANDTE ARTIKEL

NEWSLETTER

Bleiben Sie mit der Energethik am Puls der Energiewende

Tauchen Sie ein in die Welt der Innovationen, die unsere Zukunft grüner gestalten. Abonnieren Sie unseren Newsletter und seien Sie unter den Ersten, die von spannenden Entwicklungen und Neuheiten im Bereich der erneuerbaren Energien erfahren. Werden Sie Teil einer Bewegung, die aktiv die Weichen für eine nachhaltige Zukunft stellt!

BLOG