Flexibilitätsprämie: Das Abschlussjahr nicht verpassen und unseren Rechner nutzen!

Artikel: Danielle Bruchhage 29.07.2025

Wenn Ihre Biogasanlage derzeit von der Flexibilitätsprämie gemäß EEG profitiert, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Abschlussjahr (dem sogenannten Rumpfjahr) auseinandersetzen – insbesondere, wenn das Ende der zehnjährigen Prämienlaufzeit naht. Denn in diesem letzten Jahr können kleine Fehler große finanzielle Auswirkungen haben.

 

Was ist die Flexibilitätsprämie? 

 

Die Flexibilitätsprämie (nicht zu verwechseln mit dem Flexibilitätszuschlag!) wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 eingeführt, um Betreiber von Biogasanlagen und Biomethananlagen zu fördern, die ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten und ihre Leistung bedarfsorientiert erzeugen. Ziel ist es, den Anteil der regelbaren, flexiblen Stromproduktion zu erhöhen, sodass Strom aus erneuerbaren Energien insbesondere bei hoher Nachfrage produziert wird. Die Flexibilitätsprämie trägt maßgeblich dazu bei, dass Biogasanlagen als wichtige steuerbare Leistung in der Energiewende fungieren können. Sie ermöglicht es, wetterbedingte Schwankungen bei Wind- und Solarstrom auszugleichen und so die Versorgungssicherheit im Stromnetz zu erhöhen.

 

Die Flexibilitätsprämie gilt primär für Biogasanlagen, die bis zum 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden. Im Rahmen des „Biomasse-Pakets“ (offizieller Titel: „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“), das im Februar 2025 beschlossen wurde, wurden wesentliche Neuerungen vorgenommen, die auch die Anlagen im Rahmen der Flexibilitätsprämie betreffen können: 

  • Bedarfsorientierte Einspeisung: Die Marktprämie wird künftig für Bestandsanlagen unter bestimmten Bedingungen nur noch für die 11.680 Betriebsviertelstunden im Jahr gezahlt, in denen die Anlage die höchsten Strommengen eingespeist hat. Dies fördert den flexiblen Betrieb zusätzlich.
  • Anschlussförderung: Für Anlagen, deren ursprüngliche 20-jährige EEG Förderung ausläuft, wurde die Möglichkeit der Anschlussförderung von zehn auf zwölf Jahre verlängert, oft in Kombination mit flexiblen Betriebsmodellen.
  • Anpassung der negativen Preisgrenze: Die Marktprämie entfällt jetzt, wenn der Spotmarktpreis unter 2 Cent pro Kilowattstunde (zuvor unter 0 Cent/kWh) liegt. Dies erhöht den Anreiz, nur in Phasen mit höherem Strombedarf einzuspeisen.

 

Berechnung der Prämie

 

Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014) erhalten je zusätzlich installiertem Kilowatt pro Jahr 130 Euro, ausgezahlt über einen Zeitraum von zehn Jahren.​  Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

 

Der Faktor 1,1 gilt für Biogasanlagen; bei Biomethan beträgt der Faktor 1,6 

 

Was ist das Abschlussjahr?

Das Abschlussjahr beschreibt den Zeitraum vom 1. Januar bis zum letzten Tag der Flexibilitätsprämie – also nicht ein volles Kalenderjahr. Wird die Mindeststrommenge in diesem verkürzten Zeitraum nicht erreicht, entfällt die gesamte Prämie für das Abschlussjahr.

 

Hier ein kurzes Beispiel zur Veranschaulichung:

Sie erhalten die Flexprämie seit dem 08.07.2015 – dann endet sie am 07.07.2025. Das Rumpfjahr umfasst also nur die Zeit vom 01.01.2025 bis 07.07.2025 – insgesamt ca. 4500 Stunden.

 

Die maßgebliche Strommenge für diesen Zeitraum berechnet sich aus:

 

0,2 × installierte Leistung × Stunden im Rumpfjahr

 

Der Faktor 0,2 der installierten Leistung entspricht der maximal zulässigen fünffachen Überbauung, die für die Flexibilitätsprämie maßgeblich ist und nicht überschritten werden darf.

Wird dieser Wert nicht erreicht, verfällt die Prämie für das gesamte Abschlussjahr – unabhängig davon, ob Sie in den Vorjahren alle Anforderungen erfüllt haben.

 

Nutzen Sie jetzt unseren Rechner zur Abschlussjahrberechnung („Rumpfjahr“) der Soll-Energiemenge: 

 

Was bedeutet das für Betreiber?

  • Fahrweise anpassen: Planen Sie den Betrieb Ihrer Anlage so, dass die Mindeststrommenge sicher erreicht wird.
  • Technik prüfen: Sorgen Sie für eine hohe Anlagenverfügbarkeit im relevanten Zeitraum
  • Frühzeitig reagieren: Je näher das Prämienende rückt, desto wichtiger ist eine vorausschauende Planung.

 

Beachten Sie Ihr letztes Jahr der Flexprämie und passen Sie ggf. Ihre Fahrweise an, um von der Flexprämie zu profitieren. Melden Sie sich gerne jederzeit mit Fragen oder Anliegen bei und, wir unterstützen Sie gerne!

 

 

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