Update Energiesammelgesetze Dezember 2018
Nach langen Monaten des Wartens und zähen Entscheidungsprozessen kam nun die erfreuliche Nachricht aus der Politik: Es wird für die Umsetzung von Flex-Projekten eine Karenzzeit von 16 Monaten geben! Statt 2 Monaten gibt es nun 16 Monate Übergangszeit nach Erreichen des FLEX-Deckels, bis die Flexprämie tatsächlich ausläuft.
Das bedeutet je nach Ausbauschätzung bis ins 2. Halbjahr 2020 Sicherheit bei der Flexprämie. Bei allen Mitarbeitern der Energethik hat dies große Erleichterung und einen freudigen Blick in die Zukunft ausgelöst.
Reaktionen wie „Endlich Planungssicherheit bei Flex-projekten“, „Super! Biogas bekommt weiterhin die Chance zu zeigen, wofür es da ist“ oder „Das ist die beste gute Nachricht des Jahres“ stehen beispielhaft für alle die wollen, dass sich die Biogasbranche weiterentwickelt und noch mehr Biogasanlagen die Chance bekommen ihr volles Potenzial zu entfalten.
Konkret bedeutet die Änderung im Rahmen des Energiesammelgesetzes, dass auch nach Erreichen des Flex-Deckels Flex-Projekte weiter umgesetzt oder noch gestartet werden können. Verantwortlich für die Änderung ist der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, der die Einführung der genannten Karenzzeit am 28.11.18 offiziell beschlossen hat.
Doch nicht alles was entschieden worden ist wurde positiv aufgefasst. So ist der Flex-Deckel gleichzeitig von 1.350 MW auf nur 1.000 MW gesenkt worden. Dies bedeutet zwar eine Reduktion um 26 %, gleichzeitig können so aber bei konsequenter Planung und entschlossener Umsetzung in der Karenzzeit deutlich mehr Biogasanlagen mit Hilfe der Flexprämie flexibilisiert werden.